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Ausbildungsordnung für Straßenerhaltungsfachkräfte Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Umwelt
Sicherheit
Berufsbildung
Digitalisierung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung zur Straßenerhaltungsfachkraft, definiert Kompetenzen und Prüfungen und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zur Straßenerhaltungsfachkraft wird mit einer Lehrzeit von drei Jahren festgelegt.
  • Die Fachkraft erwirbt fachliche Kompetenzen, u. a. im Bereich Verkehrssicherheit, Bauarbeiten, Winterdienst und Grünflächenpflege.
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