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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und regelt Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge, bei denen Bürsten oder Pinsel hergestellt bzw. bearbeitet werden.
  • Für jede Art von Bürste sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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