Zusammenfassung
Der Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und regelt Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und regelt Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge, bei denen Bürsten oder Pinsel hergestellt bzw. bearbeitet werden.
- Für jede Art von Bürste sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
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