Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und regelt Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge, bei denen Bürsten oder Pinsel hergestellt bzw. bearbeitet werden.
- Für jede Art von Bürste sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
