<!--[-->Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2025)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2025) Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: Stundenlohn 11,32 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2025.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern keine andere tarifliche Regelung besteht.
  • Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 11,32 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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