Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 11,32 €, zuzüglich eines 10 %igen Zuschlags, und gilt ab dem 1. Mai 2025 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 11,32 € berechnet.
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