<!--[-->Ergänzung von Albanien und Kosovo in der Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung (22. Novelle)<!--]-->
Ergänzung von Albanien und Kosovo in der Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung (22. Novelle) Verordnung vom 2/13/2025
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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/13/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 22. Novelle zur FührerscheingesetzDurchführungsverordnung ergänzt die Länderliste in § 9 Abs. 1 Z 1 um Albanien und Kosovo und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. März 2025 fest.

Schwerpunkte

  • Die Länderliste in § 9 Abs. 1 Z 1 wird um die Einträge „Albanien“ (vor Andorra) und „Kosovo“ (nach Jersey) erweitert.
  • Ein neuer Absatz 20 wird zu § 16 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten § 9 Abs. 1 zum 1. März 2025 festlegt.
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