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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Artikel (2025)
Verordnung vom 07.07.2025

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel durch Heimarbeiter*innen. Qualifizierte Tätigkeiten werden mit 11,53 € pro Stunde, nicht qualifizierte mit 9,87 € vergütet; zusätzlich gibt es einen 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschläge von je 8 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2025.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel durch Heimarbeiter*innen. Qualifizierte Tätigkeiten werden mit 11,53 € pro Stunde, nicht qualifizierte mit 9,87 € vergütet; zusätzlich gibt es einen 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschläge von je 8 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2025.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Tätigkeiten, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
  • Qualifizierte Heimarbeiter*innen erhalten einen Stundenlohn von 11,53 €, nicht qualifizierte von 9,87 €; die Löhne werden als Stückentgelte berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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