Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel durch Heimarbeiter*innen. Qualifizierte Tätigkeiten werden mit 11,53 € pro Stunde, nicht qualifizierte mit 9,87 € vergütet; zusätzlich gibt es einen 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschläge von je 8 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2025.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Tätigkeiten, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
- Qualifizierte Heimarbeiter*innen erhalten einen Stundenlohn von 11,53 €, nicht qualifizierte von 9,87 €; die Löhne werden als Stückentgelte berechnet.
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