Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren (außer Zwirnknöpfen) fest. Der Stundenlohn beträgt 12,65 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, und gilt ab dem 1. Mai 2025 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird vom Bundeseinigungsamt auf Grundlage von § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz erlassen.
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, die Knopfwaren (außer Zwirnknöpfe) herstellen oder anpassen.
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