Änderung der AMS‑Datenübermittlungsverordnung – Einführung einer Außerkrafttretensregelung Verordnung vom 7/10/2025
Bundesministerium für Finanzen7/10/2025XXVIII
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Am 10. Juli 2025 wurde die AMS‑Datenübermittlungsverordnung geändert. Ein neuer Paragraph 4 legt fest, dass die Verordnung bereits einen Tag nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr gilt.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetz, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
- Ein neuer Paragraph 4 wird eingefügt, der das Außerkrafttreten der gesamten Verordnung regelt.
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