<!--[-->Änderung der AMS‑Datenübermittlungsverordnung – Einführung einer Außerkrafttretensregelung<!--]-->
Änderung der AMS‑Datenübermittlungsverordnung – Einführung einer Außerkrafttretensregelung
Verordnung vom 10.07.2025

Zusammenfassung

Am 10. Juli 2025 wurde die AMS‑Datenübermittlungsverordnung geändert. Ein neuer Paragraph 4 legt fest, dass die Verordnung bereits einen Tag nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr gilt.
Bundesministerium für Finanzen7/10/2025XXVIII
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Am 10. Juli 2025 wurde die AMS‑Datenübermittlungsverordnung geändert. Ein neuer Paragraph 4 legt fest, dass die Verordnung bereits einen Tag nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr gilt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetz, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
  • Ein neuer Paragraph 4 wird eingefügt, der das Außerkrafttreten der gesamten Verordnung regelt.
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