Novellierung der Maschinen‑Sicherheitsverordnung 2010 (Verordnung 161/2025)
Verordnung vom 15.07.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2025 ändert die Maschinen‑Sicherheitsverordnung 2010, indem sie Anhänge streicht, Datumsangaben korrigiert, Definitionen erweitert und den Begriff „Marktaufsichtsbehörde“ zu „Marktüberwachungsbehörde“ ändert. Außerdem wird ein neues Notifizierungsverfahren für Konformitätsbewertungsstellen eingeführt.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/15/2025XXVIII
Umwelt
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2025 ändert die Maschinen‑Sicherheitsverordnung 2010, indem sie Anhänge streicht, Datumsangaben korrigiert, Definitionen erweitert und den Begriff „Marktaufsichtsbehörde“ zu „Marktüberwachungsbehörde“ ändert. Außerdem wird ein neues Notifizierungsverfahren für Konformitätsbewertungsstellen eingeführt.Schwerpunkte
- Im Verzeichnis der Anhänge werden die Zeilen zu den Anhängen XI, XIII, XIV und XV gestrichen.
- Die Datumsangaben in § 1 Abs. 1 werden von „09. 06. 2006, S. 24 bis 86“ zu „09.06.2006 S. 24“ gekürzt.
Dokumente (PDFs)
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