Novellierung der Maschinen‑Sicherheitsverordnung 2010 (Verordnung 161/2025) Verordnung vom 7/15/2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/15/2025XXVIII
Umwelt
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2025 ändert die Maschinen‑Sicherheitsverordnung 2010, indem sie Anhänge streicht, Datumsangaben korrigiert, Definitionen erweitert und den Begriff „Marktaufsichtsbehörde“ zu „Marktüberwachungsbehörde“ ändert. Außerdem wird ein neues Notifizierungsverfahren für Konformitätsbewertungsstellen eingeführt.Schwerpunkte
- Im Verzeichnis der Anhänge werden die Zeilen zu den Anhängen XI, XIII, XIV und XV gestrichen.
- Die Datumsangaben in § 1 Abs. 1 werden von „09. 06. 2006, S. 24 bis 86“ zu „09.06.2006 S. 24“ gekürzt.
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