Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Juli 2025) Verordnung vom 7/17/2025
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/17/2025XXVIII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Monat Juli 2025 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Für jede Stadt bzw. jedes Dienstort‑Gebiet ist ein individueller Hundertsatz angegeben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat Juli 2025 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
- Zweck ist es, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Dienstorten zu berücksichtigen.
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