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Erhöhung der pauschalen Konsulargebühren und Anpassung der Terminologie Verordnung vom 7/17/2025
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/17/2025XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 erhöht die pauschale Konsulargebühr von 30 € auf 45 €, ersetzt das Wort „Reisepass“ durch „Reisedokument“ und streicht bzw. benennt mehrere Paragraphen um. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025.

Schwerpunkte

  • Der Betrag für die pauschale Erstattung wird von 30 € auf 45 € erhöht.
  • Der Ausdruck „Z 1“ wird durch die Formulierung „in der Anlage“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

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Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

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