Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 erhöht die pauschale Konsulargebühr von 30 € auf 45 €, ersetzt das Wort „Reisepass“ durch „Reisedokument“ und streicht bzw. benennt mehrere Paragraphen um. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/17/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 erhöht die pauschale Konsulargebühr von 30 € auf 45 €, ersetzt das Wort „Reisepass“ durch „Reisedokument“ und streicht bzw. benennt mehrere Paragraphen um. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025.Schwerpunkte
- Der Betrag für die pauschale Erstattung wird von 30 € auf 45 € erhöht.
- Der Ausdruck „Z 1“ wird durch die Formulierung „in der Anlage“ ersetzt.
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