<!--[-->Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten<!--]-->
Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 18.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Beiträge für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: ein Punkt kostet 1,667 €, und die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft7/18/2025XXVIII
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Beiträge für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: ein Punkt kostet 1,667 €, und die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.

Schwerpunkte

  • Ein Punkt des Schülerheimbeitrags entspricht einem Betrag von 1,667 €.
  • Ein neuer Absatz (5) wird zu § 6 Abs. 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung regelt.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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