Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 18.07.2025Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Beiträge für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: ein Punkt kostet 1,667 €, und die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft7/18/2025XXVIII
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Beiträge für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: ein Punkt kostet 1,667 €, und die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Ein Punkt des Schülerheimbeitrags entspricht einem Betrag von 1,667 €.
- Ein neuer Absatz (5) wird zu § 6 Abs. 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung regelt.
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