<!--[-->Änderung der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen<!--]-->
Änderung der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen
Verordnung vom 21.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21. Juli 2025 ändert die Regelung zum Abfallende feuerfester Abfälle: Sie erlaubt den Einsatz von Schlackenkonditionierern in der Stahlindustrie, korrigiert das Bezugsjahr von 2025 auf 2027 und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft7/21/2025XXVIII
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21. Juli 2025 ändert die Regelung zum Abfallende feuerfester Abfälle: Sie erlaubt den Einsatz von Schlackenkonditionierern in der Stahlindustrie, korrigiert das Bezugsjahr von 2025 auf 2027 und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑Punkt wird eingefügt, der den Einsatz von Schlackenkonditionierern als Zuschlagstoff in Öfen der Eisen‑ und Stahlindustrie erlaubt – ausgenommen sind die Produktgruppen 2c und 2g.
  • Das Bezugsjahr in § 5 Abs. 2 wird von 2025 auf 2027 geändert.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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7 - Tirol



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