Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juli 2025 ändert die Regelung zum Abfallende feuerfester Abfälle: Sie erlaubt den Einsatz von Schlackenkonditionierern in der Stahlindustrie, korrigiert das Bezugsjahr von 2025 auf 2027 und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft7/21/2025XXVIII
Abfall
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juli 2025 ändert die Regelung zum Abfallende feuerfester Abfälle: Sie erlaubt den Einsatz von Schlackenkonditionierern in der Stahlindustrie, korrigiert das Bezugsjahr von 2025 auf 2027 und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑Punkt wird eingefügt, der den Einsatz von Schlackenkonditionierern als Zuschlagstoff in Öfen der Eisen‑ und Stahlindustrie erlaubt – ausgenommen sind die Produktgruppen 2c und 2g.
- Das Bezugsjahr in § 5 Abs. 2 wird von 2025 auf 2027 geändert.
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