Anpassung der Schwellenwerte im Bundesvergabegesetz 2018 (Verordnung 2025)
Verordnung vom 21.07.2025Zusammenfassung
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erhöht die finanziellen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und gilt vom 22. Juli 2025 bis zum 31. März 2026.Bundesministerium für Justiz7/21/2025XXVIII
Beschaffung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Auftragsvergabe
Zusammenfassung
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erhöht die finanziellen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und gilt vom 22. Juli 2025 bis zum 31. März 2026.Schwerpunkte
- Die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge werden deutlich angehoben: von 300 000 € auf 1 000 000 € sowie von 80 000 €, 50 000 € und 75 000 € auf jeweils 143 000 €.
- Der Schwellenwert nach § 47 Abs. 2 Z 1 wird von 130 000 € auf 143 000 € erhöht.
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