Bundesministerium für Justiz7/21/2025XXVIII
Beschaffung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Auftragsvergabe
Zusammenfassung
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erhöht die finanziellen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und gilt vom 22. Juli 2025 bis zum 31. März 2026.Schwerpunkte
- Die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge werden deutlich angehoben: von 300 000 € auf 1 000 000 € sowie von 80 000 €, 50 000 € und 75 000 € auf jeweils 143 000 €.
- Der Schwellenwert nach § 47 Abs. 2 Z 1 wird von 130 000 € auf 143 000 € erhöht.
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