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Änderung des Frist‑Datums in der Zollanmeldungs‑Verordnung 2024
Verordnung vom 30.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 171 ändert das Datum in § 6 Abs. 4 der Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 von 31. Juli 2025 auf 30. September 2025.
Bundesministerium für Finanzen7/30/2025XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 171 ändert das Datum in § 6 Abs. 4 der Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 von 31. Juli 2025 auf 30. September 2025.

Schwerpunkte

  • Das Frist‑Datum für die Abgabe von Zollanmeldungen wird vom 31. Juli 2025 auf den 30. September 2025 verschoben.
  • Die Änderung erfolgt aufgrund des § 36 des Zollrechts‑Durchführungsgesetzes und der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025.
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