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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2025 – Budgetzuweisung für Hochschulen
Verordnung vom 05.08.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 legt ein Gesamtbudget von rund 15 Millionen Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien fest und verteilt es nach der Zahl der Abschlüsse auf öffentliche und private Hochschulen. Sie tritt am 6. August 2025 in Kraft und ersetzt die Regelungen des Vorjahres.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung8/5/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 legt ein Gesamtbudget von rund 15 Millionen Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien fest und verteilt es nach der Zahl der Abschlüsse auf öffentliche und private Hochschulen. Sie tritt am 6. August 2025 in Kraft und ersetzt die Regelungen des Vorjahres.

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2025 stehen insgesamt 15 114 707,42 Euro an Budgetmitteln für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit.
  • Die Mittel werden nach der Zahl der im Studienjahr 2023/24 erfolgten Abschlüsse auf die öffentlichen Universitäten verteilt.
Dokumente (PDFs)
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Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

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