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Änderung der BMKÖS‑Datenaufbewahrungsverordnung: neue Aufbewahrungsfristen & Löschroutine Verordnung vom 2/14/2025
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Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport2/14/2025XXVIII
Datenschutz
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für zahlreiche Arten von Verwaltungs‑ und personenbezogenen Daten konkrete Aufbewahrungsfristen fest – von wenigen Arbeitstagen bis zu über einem Jahrhundert – und führt ab dem 01.07.2025 eine automatisierte Löschroutine für bestimmte Daten ein.

Schwerpunkte

  • Personenbezogene Daten, die im Anmeldetool für Veranstaltungen verarbeitet werden, dürfen nach Abschluss der Veranstaltung mindestens zehn Arbeitstage und höchstens ein Jahr aufbewahrt werden.
  • Daten, die im elektronischen Aktensystem einer Veranstaltung verarbeitet werden, müssen mindestens ein Jahr und höchstens zehn Jahre aufbewahrt werden, wenn keine abweichende gesetzliche Frist gilt.
Dokumente (PDFs)
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