Erklärung des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheits‑Kollektivvertrags als Satzung
Verordnung vom 07.08.2025Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens als Satzung, die ab dem 1. Juli 2025 für alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg gilt, mit klar definierten Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/7/2025XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Betriebsverfassung
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens als Satzung, die ab dem 1. Juli 2025 für alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg gilt, mit klar definierten Ausnahmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag als Satzung, sodass er für alle im Fachbereich Sozial‑ und Gesundheitswesen tätigen Anbieter in Vorarlberg verbindlich wird.
- Der Geltungsbereich ist fachlich (soziale und gesundheitliche Dienste), räumlich (Vorarlberg) und persönlich (Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, die nicht bereits durch andere Kollektivverträge abgedeckt sind).
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