Bundesministerium für Bildung8/12/2025XXVIII
Bildung
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ab dem 1. September 2025 die Schüler‑ und Heimbeihilfen wegen des Anpassungsfaktors des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erhöht werden. Mehrere Beträge im Schülerbeihilfengesetz steigen um ein bis mehrere Hundert Euro.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag der Schülerbeihilfe wird von 6 521 € auf 6 821 € erhöht.
- Die Heimbeihilfe steigt von 1 764 € auf 1 845 €.
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