Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2025
Verordnung vom 13.08.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2025 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/13/2025XXVIII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2025 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat August 2025 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
- Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die dem Bundesminister die Befugnis dazu geben.
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