<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2025<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2025 Verordnung vom 8/13/2025
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/13/2025XXVIII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2025 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat August 2025 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
  • Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die dem Bundesminister die Befugnis dazu geben.
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Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

NEOS

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

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