<!--[-->Änderung der Fachkenntnisnachweis‑Verordnung – Erweiterung der Definition öffentlich‑rechtlicher Körperschaften<!--]-->
Änderung der Fachkenntnisnachweis‑Verordnung – Erweiterung der Definition öffentlich‑rechtlicher Körperschaften Verordnung vom 8/14/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/14/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 183/2025 erweitert in § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 Z 3 der Fachkenntnisnachweis‑Verordnung die Definition von öffentlich‑rechtlichen Körperschaften, sodass mehrere solcher Körperschaften, die überwiegend beteiligt sind, einbezogen werden können. Zusätzlich wird ein neuer Absatz 15 zu § 16 eingefügt, der das Inkrafttreten auf den 1. September 2025 festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Definition in § 12 Abs. 1 wird erweitert, sodass nicht nur eine öffentlich‑rechtliche Körperschaft, sondern auch mehrere, die überwiegend beteiligt sind, berücksichtigt werden können.
  • In § 14 Abs. 1 Z 3 wird die Formulierung analog zu § 12 erweitert, um Ausbildungseinrichtungen einzubeziehen, an denen mehrere öffentlich‑rechtliche Körperschaften überwiegend beteiligt sind.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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