Bundesministerium für Finanzen8/18/2025XXVIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. August 2025 ändert die Progressionsberichtsverordnung: Sie legt eine fünfjährige Evaluationsfrist fest und erweitert die Geltungsdauer auf Berichte ab dem Kalenderjahr 2023.Schwerpunkte
- Die Ergebnisse eines Progressionsberichts müssen spätestens im fünftfolgenden Jahr evaluiert werden.
- Die Verordnung gilt für Progressionsberichte, die Kalenderjahre ab dem Jahr 2023 betreffen.
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