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Änderung der Progressionsberichtsverordnung (PBV) 2025 Verordnung vom 8/18/2025
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Bundesministerium für Finanzen8/18/2025XXVIII
Finanzwesen
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. August 2025 ändert die Progressionsberichtsverordnung: Sie legt eine fünfjährige Evaluationsfrist fest und erweitert die Geltungsdauer auf Berichte ab dem Kalenderjahr 2023.

Schwerpunkte

  • Die Ergebnisse eines Progressionsberichts müssen spätestens im fünftfolgenden Jahr evaluiert werden.
  • Die Verordnung gilt für Progressionsberichte, die Kalenderjahre ab dem Jahr 2023 betreffen.
Dokumente (PDFs)
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