Einbeziehung der Mitglieder von Alpine Suchhunde Tirol in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung
Verordnung vom 28.08.2025Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. August 2025 nimmt alle Mitglieder des Vereins Alpine Suchhunde Tirol in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Sie gilt ab dem 1. September 2025 und basiert auf § 22a ASVG.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/28/2025XXVIII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. August 2025 nimmt alle Mitglieder des Vereins Alpine Suchhunde Tirol in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Sie gilt ab dem 1. September 2025 und basiert auf § 22a ASVG.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) als gesetzliche Grundlage.
- Alle Mitglieder des Vereins „Alpine Suchhunde Tirol“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
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