Verpflichtende elektronische Zustellung von Umsatzsteuererklärungen über FinanzOnline
Verordnung vom 29.08.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 190/2025 verpflichtet alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, ihre Steuererklärungen ausschließlich über das Online‑Portal FinanzOnline zuzustellen. Ausnahmen bleiben nur für bestimmte Übergangs‑ und Sonderfälle bestehen; die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Finanzen8/29/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 190/2025 verpflichtet alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, ihre Steuererklärungen ausschließlich über das Online‑Portal FinanzOnline zuzustellen. Ausnahmen bleiben nur für bestimmte Übergangs‑ und Sonderfälle bestehen; die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Alle Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, müssen die elektronische Zustellung über FinanzOnline nutzen und können nicht mehr darauf verzichten.
- In § 5b Abs. 3a wird das Wort „in FinanzOnline“ durch „bereits“ ersetzt und ein Teil der Formulierung gestrichen.
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