Inflationsanpassungsverordnung 2026 – Anpassung der Einkommensteuer‑Beträge
Verordnung vom 30.08.2025Zusammenfassung
Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 erhöht die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge um 1,733 % – das entspricht zwei Dritteln der Inflationsrate von 2,6 % – und gilt für das Steuerjahr 2026.Bundesministerium für Finanzen8/30/2025XXVIII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 erhöht die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge um 1,733 % – das entspricht zwei Dritteln der Inflationsrate von 2,6 % – und gilt für das Steuerjahr 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung erhöht die in § 33 Abs. 1a EStG festgelegten Beträge um zwei Drittel der positiven Inflationsrate.
- Die konkreten Beträge für die einzelnen Steuerklassen (z. B. 13 539 €, 21 992 € usw.) werden um 1,733 % angehoben und auf volle Euro gerundet.
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