Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen 2024/2025
Verordnung vom 01.09.2025Zusammenfassung
Die Verordnung stellt 351 266,62 € für Leistungsstipendien im Studienjahr 2024/2025 bereit und verteilt diese Beträge auf 14 Pädagogische Hochschulen. Sie tritt am 01.09.2025 in Kraft und ersetzt die Regelung des Vorjahres.Bundesministerium für Bildung9/1/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung stellt 351 266,62 € für Leistungsstipendien im Studienjahr 2024/2025 bereit und verteilt diese Beträge auf 14 Pädagogische Hochschulen. Sie tritt am 01.09.2025 in Kraft und ersetzt die Regelung des Vorjahres.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Studienförderungsgesetz und legt die Gesamthöhe der für Leistungsstipendien verfügbaren Mittel fest: 351 266,62 €.
- Die Mittel werden auf 14 Pädagogische Hochschulen (öffentliche, private und kirchliche) verteilt, wobei jede Einrichtung einen festgelegten Betrag erhält.
Dokumente (PDFs)
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