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Änderung der Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2024
Verordnung vom 01.09.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. September 2025 ändert die Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2024: Sie kürzt den Titel, aktualisiert ein Zitat in § 1 und fügt einen neuen Absatz (3) zu § 5 hinzu. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.
Bundesministerium für Bildung9/1/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. September 2025 ändert die Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2024: Sie kürzt den Titel, aktualisiert ein Zitat in § 1 und fügt einen neuen Absatz (3) zu § 5 hinzu. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird gekürzt, indem die Wortfolge „Wissenschaft und Forschung“ sowie das davor stehende Komma entfernt werden.
  • In § 1 wird das alte Zitat „BGBl. I Nr. 205/2022“ durch das aktuelle Zitat „BGBl. I Nr. 26/2025“ ersetzt.
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Wiederkehr Christoph, MA - 36

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