Änderung der Förderungsrahmenrichtlinien – erweiterte Datenerhebung und Informationspflichten
Verordnung vom 04.09.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 194/2025 erweitert die Rahmenbedingungen für Bundesförderungen: Sie erlaubt zusätzliche Befragungen anderer Behörden zur Prüfung von Förderungsanträgen und verpflichtet Antragsteller*innen, mögliche Gründe gegen die Veröffentlichung von Informationen sofort zu melden. Die neuen Regelungen gelten ab dem Tag der Kundmachung bzw. ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Finanzen9/4/2025XXVIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung 194/2025 erweitert die Rahmenbedingungen für Bundesförderungen: Sie erlaubt zusätzliche Befragungen anderer Behörden zur Prüfung von Förderungsanträgen und verpflichtet Antragsteller*innen, mögliche Gründe gegen die Veröffentlichung von Informationen sofort zu melden. Die neuen Regelungen gelten ab dem Tag der Kundmachung bzw. ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Die Datenbasis für die Förderungsprüfung wird erweitert: Neben den Angaben der Antragsteller*innen dürfen Behörden auch bei anderen Bundesorganen oder Dritten nachfragen, um die Förderungsbedingungen zu prüfen.
- Antragsteller*innen werden darauf hingewiesen, dass Informationen nach Art. 22a B‑V‑G und dem IFG veröffentlicht werden können; sie müssen mögliche Einwände gegen eine Veröffentlichung sofort melden.
Dokumente (PDFs)
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