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Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung A4 Ost – Knoten Prater (Phase 2)
Verordnung vom 08.09.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf vier definierten Teilabschnitten der A4 Ost‑Autobahn rund um den Knoten Prater ab dem 8. September 2025 die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Messanlagen überwacht wird. Vor Beginn der Messungen muss die Überwachung öffentlich angekündigt werden, und die frühere Phase‑1‑Verordnung wird aufgehoben.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/8/2025XXVIII
Verkehr
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf vier definierten Teilabschnitten der A4 Ost‑Autobahn rund um den Knoten Prater ab dem 8. September 2025 die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Messanlagen überwacht wird. Vor Beginn der Messungen muss die Überwachung öffentlich angekündigt werden, und die frühere Phase‑1‑Verordnung wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Die Messstrecke erstreckt sich von km 0,24 (Rampe 3, Knoten Prater) bis km 6,94 (Rampe 12, Anschlussstelle Simmeringer Haide) auf der Richtungsfahrbahn Richtung Ungarn.
  • Ein weiterer Abschnitt von km 0,06 (Rampe 13) bis km 6,94 auf der Richtungsfahrbahn Richtung Ungarn wird ebenfalls überwacht.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter - 56

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Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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