<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im September 2025<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im September 2025 Verordnung vom 9/16/2025
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/16/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2025 die Prozentsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet werden. Die Sätze basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes und variieren je nach Dienstort.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
  • Die rechtliche Grundlage für die Verordnung ist § 21b Abs. 2 und 3, die das Erlassrecht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler festlegen.
Dokumente (PDFs)
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Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

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Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

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