<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im September 2025<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im September 2025
Verordnung vom 16.09.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2025 die Prozentsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet werden. Die Sätze basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes und variieren je nach Dienstort.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/16/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2025 die Prozentsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet werden. Die Sätze basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes und variieren je nach Dienstort.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
  • Die rechtliche Grundlage für die Verordnung ist § 21b Abs. 2 und 3, die das Erlassrecht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler festlegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES © BKA/Andy Wenzel

Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

NEOS

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.