Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Eigentümer von Luftfahrthindernissen – insbesondere Windparks – Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung an die Austro Control GmbH zahlen müssen. Es gibt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährliche Pauschalgebühr, die umsatzsteuerpflichtig sind.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/22/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Eigentümer von Luftfahrthindernissen – insbesondere Windparks – Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung an die Austro Control GmbH zahlen müssen. Es gibt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährliche Pauschalgebühr, die umsatzsteuerpflichtig sind.Schwerpunkte
- Eigentümer von Luftfahrthindernissen müssen Gebühren an die Austro Control GmbH zahlen, um die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu finanzieren.
- Die Verordnung definiert die Begriffe „Luftfahrthindernis“, „Windpark“ und „sonstiges Luftfahrthindernis“.
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