Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/22/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Eigentümer von Luftfahrthindernissen – insbesondere Windparks – Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung an die Austro Control GmbH zahlen müssen. Es gibt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährliche Pauschalgebühr, die umsatzsteuerpflichtig sind.Schwerpunkte
- Eigentümer von Luftfahrthindernissen müssen Gebühren an die Austro Control GmbH zahlen, um die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu finanzieren.
- Die Verordnung definiert die Begriffe „Luftfahrthindernis“, „Windpark“ und „sonstiges Luftfahrthindernis“.
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