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Gebührenverordnung für die Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen Verordnung vom 9/22/2025
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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/22/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Eigentümer von Luftfahrthindernissen – insbesondere Windparks – Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung an die Austro Control GmbH zahlen müssen. Es gibt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährliche Pauschalgebühr, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Schwerpunkte

  • Eigentümer von Luftfahrthindernissen müssen Gebühren an die Austro Control GmbH zahlen, um die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu finanzieren.
  • Die Verordnung definiert die Begriffe „Luftfahrthindernis“, „Windpark“ und „sonstiges Luftfahrthindernis“.
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Hanke Peter - 56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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