Änderung der Pflanzgutverordnung – neue Schädlingskontrollen und Generationen‑Limits Verordnung vom 9/25/2025
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft9/25/2025XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025/2035 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kontrollen, Prüfintervalle und Generationen‑Limits für Obst‑ und Nussarten, um die Verbreitung von Nicht‑Quarantäneschädlingen zu verhindern. Sie tritt am 30. September 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue, artbezogene Anforderungen für das Vermehrungsmaterial fest, darunter zulässige Schädlinge, Prüfintervalle und maximale Generationszahlen.
- Für jede Pflanzenart wird ein Anhang mit einer detaillierten Tabelle von RNQPs (z. B. Viren, Bakterien, Pilze) bereitgestellt, die bei Kontrollen berücksichtigt werden müssen.
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