Verordnung zur Festlegung sozioökonomischer Kriterien für die Lehrpersonalplanung
Verordnung vom 26.09.2025Zusammenfassung
Die Verordnung definiert Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund von Schülerinnen und Schülern, die bei der Planung von Lehrpersonalressourcen berücksichtigt werden. Sie tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft.Bundesministerium für Bildung9/26/2025XXVIII
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund von Schülerinnen und Schülern, die bei der Planung von Lehrpersonalressourcen berücksichtigt werden. Sie tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass bei der Planung von Lehrpersonal die sozioökonomischen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden müssen.
- Drei konkrete Indikatoren werden definiert: (1) Anteil der Bezugspersonen mit höchstem Bildungsabschluss Pflichtschule, (2) Anteil von Schülerinnen und Schülern aus Familien mit niedrigem Einkommen oder arbeitslosen Bezugspersonen, (3) Anteil von Schülerinnen und Schülern, deren Alltagssprache nicht die Unterrichtssprache ist und deren Bezugspersonen nicht in Österreich geboren wurden.
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