Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. September 2025 modernisiert die Vereinfachte GmbH‑Gründungsverordnung: Sie ersetzt den Begriff „Bürgerkarte“ durch „E‑ID“, aktualisiert Gesetzesverweise, führt neue Angaben zum Gesellschafter ein, schafft § 4a für flexible Kapitalgesellschaften und ermöglicht die Rücknahme der Firmenbucheintragung über das USP.Bundesministerium für Justiz9/30/2025XXVIII
Digitalisierung
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. September 2025 modernisiert die Vereinfachte GmbH‑Gründungsverordnung: Sie ersetzt den Begriff „Bürgerkarte“ durch „E‑ID“, aktualisiert Gesetzesverweise, führt neue Angaben zum Gesellschafter ein, schafft § 4a für flexible Kapitalgesellschaften und ermöglicht die Rücknahme der Firmenbucheintragung über das USP.Schwerpunkte
- Der Begriff „Bürgerkarte“ wird durch das modernere „E‑ID“ ersetzt, sodass die digitale Identifikation einheitlich genutzt werden kann.
- Alle Literatur‑ und Gesetzesverweise werden auf die neuesten Bundesgesetzblatt‑Nummern (z. B. BGBl. I Nr. 142/2021, BGBl. II Nr. 27/2025) aktualisiert.
Dokumente (PDFs)
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