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Erklärung des Kollektivvertrags des ÖRK 2025 zur Satzung
Verordnung vom 02.10.2025

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche und Paragraphen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/2/2025XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche und Paragraphen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung, wodurch er über den ursprünglichen Geltungsbereich hinaus rechtsverbindlich wird.
  • Die Satzung gilt fachlich für Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten (ausgenommen Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Luftrettung und Rettungshundestaffeln), räumlich für die gesamte Republik Österreich und persönlich für alle Arbeitgeber*innen und deren Beschäftigte in diesem Bereich, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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Schumann Korinna - 60

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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