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Aufwandsentschädigung für Polizeidiensthundeführer Verordnung vom 10/2/2025
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Bundesministerium für Inneres10/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Polizeidiensthundeführer monatlich 151,28 € plus bis zu 133 € Futterzuschuss pro Hund erhalten. Der Anspruch beginnt mit der Zuweisung des Hundes und endet bei Abgabe oder Aussortierung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, wer als Polizeidiensthundeführer und Polizeidiensthund gilt.
  • Für jeden zugewiesenen Polizeidiensthund erhalten die Hundeführer monatlich 151,28 € zur Deckung von Unterbringung, Betreuung und Transport.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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