Bundesministerium für Inneres10/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Polizeidiensthundeführer monatlich 151,28 € plus bis zu 133 € Futterzuschuss pro Hund erhalten. Der Anspruch beginnt mit der Zuweisung des Hundes und endet bei Abgabe oder Aussortierung.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, wer als Polizeidiensthundeführer und Polizeidiensthund gilt.
- Für jeden zugewiesenen Polizeidiensthund erhalten die Hundeführer monatlich 151,28 € zur Deckung von Unterbringung, Betreuung und Transport.
Dokumente (PDFs)
