Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Oktober 2025 Verordnung vom 10/7/2025
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/7/2025XXVIII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2025 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird. Rechtsgrundlage ist das Gehaltsgesetz 1956.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956, insbesondere auf § 21b Abs. 2‑3 als Rechtsgrundlage.
- Sie legt für den Monat Oktober 2025 die jeweiligen Hundertsätze für zahlreiche Dienstorte im Ausland fest.
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