Bundesministerium für Inneres10/15/2025XXVIII
Grenzkontrollen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien von 15. Oktober 2025 auf 15. Dezember 2025.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert das Datum in § 2 von 15. Oktober 2025 auf 15. Dezember 2025.
- Durch die neue Terminierung beginnt die vorübergehende Grenzkontrolle erst am 15. Dezember 2025.
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