Zusammenfassung
Die Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn wird geändert: Das in § 2 genannte Datum wird von 11. November 2025 auf 15. Dezember 2025 verschoben.Bundesministerium für Inneres10/15/2025XXVIII
Grenze
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn wird geändert: Das in § 2 genannte Datum wird von 11. November 2025 auf 15. Dezember 2025 verschoben.Schwerpunkte
- Das Datum, das in § 2 der bestehenden Verordnung steht, wird von 11. November 2025 auf 15. Dezember 2025 geändert.
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