Ersetzung von „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ in Verwaltungsordnungen Verordnung vom 10/17/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/17/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Oktober 2025 ersetzt in den Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch das modernere „Geheimhaltung“.Schwerpunkte
- In der Geschäftsordnung des Bundeseinigungsamtes wird der Begriff „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ ersetzt.
- In der Geschäftsordnung der Schlichtungsstellen wird derselbe Begriff ebenfalls von „Amtsverschwiegenheit“ zu „Geheimhaltung“ geändert.
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