Ersetzung von „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ in Verwaltungsordnungen
Verordnung vom 17.10.2025Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Oktober 2025 ersetzt in den Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch das modernere „Geheimhaltung“.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/17/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Oktober 2025 ersetzt in den Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch das modernere „Geheimhaltung“.Schwerpunkte
- In der Geschäftsordnung des Bundeseinigungsamtes wird der Begriff „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ ersetzt.
- In der Geschäftsordnung der Schlichtungsstellen wird derselbe Begriff ebenfalls von „Amtsverschwiegenheit“ zu „Geheimhaltung“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.