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Ersetzung von „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ in Verwaltungsordnungen
Verordnung vom 17.10.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Oktober 2025 ersetzt in den Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch das modernere „Geheimhaltung“.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/17/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Oktober 2025 ersetzt in den Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch das modernere „Geheimhaltung“.

Schwerpunkte

  • In der Geschäftsordnung des Bundeseinigungsamtes wird der Begriff „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ ersetzt.
  • In der Geschäftsordnung der Schlichtungsstellen wird derselbe Begriff ebenfalls von „Amtsverschwiegenheit“ zu „Geheimhaltung“ geändert.
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Schumann Korinna - 60

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