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Pflegezuschuss‑Satzung des Zusatzkollektivvertrags 2025 Verordnung vom 2/20/2025
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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/20/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt einen Pflegezuschuss für Pflege‑ und Sozialbetreuungs‑Personal in Österreich ein, gilt ab 1. Jänner 2025 und umfasst fast das gesamte Bundesgebiet außer Vorarlberg.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit in ganz Österreich, ausgenommen Vorarlberg.
  • Der Pflegezuschuss wird an Arbeitnehmer*innen der Berufsgruppen DGKP, PFA, PA, Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen gezahlt, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.




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