Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/20/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt einen Pflegezuschuss für Pflege‑ und Sozialbetreuungs‑Personal in Österreich ein, gilt ab 1. Jänner 2025 und umfasst fast das gesamte Bundesgebiet außer Vorarlberg.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit in ganz Österreich, ausgenommen Vorarlberg.
- Der Pflegezuschuss wird an Arbeitnehmer*innen der Berufsgruppen DGKP, PFA, PA, Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen gezahlt, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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