<!--[-->Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Einbeziehung von Pflegeberufen<!--]-->
Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Einbeziehung von Pflegeberufen
Verordnung vom 22.10.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Schwerarbeitsdefinition um Pflegeberufe und führt den „Schwerarbeitsmonat“ ein; beide Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2026.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/22/2025XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Schwerarbeitsdefinition um Pflegeberufe und führt den „Schwerarbeitsmonat“ ein; beide Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2026.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Schwerarbeit wird um die berufsbedingte Pflege erweitert – Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits‑ und Krankenpflege zählen nun zu schweren Tätigkeiten, wenn sie nicht überwiegend Verwaltungsarbeiten umfassen.
  • Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung (1), um Platz für weitere Absätze zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.