<!--[-->Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Einbeziehung von Pflegeberufen<!--]-->
Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Einbeziehung von Pflegeberufen Verordnung vom 10/22/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/22/2025XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Schwerarbeitsdefinition um Pflegeberufe und führt den „Schwerarbeitsmonat“ ein; beide Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2026.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Schwerarbeit wird um die berufsbedingte Pflege erweitert – Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits‑ und Krankenpflege zählen nun zu schweren Tätigkeiten, wenn sie nicht überwiegend Verwaltungsarbeiten umfassen.
  • Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung (1), um Platz für weitere Absätze zu schaffen.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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