Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionistinnen und Pensionisten 2024
Verordnung vom 27.10.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2024 fest, dass fast die gesamte Krankenversicherungsbeitragspflicht der Pensionistinnen und Pensionisten (99,945 %) an die Österreichische Gesundheitskasse geht, während die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau nur 0,054 % erhält.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/27/2025XXVIII
Gesundheit
Sozialversicherung
Finanzierung des Gesundheitswesens
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2024 fest, dass fast die gesamte Krankenversicherungsbeitragspflicht der Pensionistinnen und Pensionisten (99,945 %) an die Österreichische Gesundheitskasse geht, während die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau nur 0,054 % erhält.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Für das Kalenderjahr 2024 wird ein Aufteilungsschlüssel von 99,945 % für die Österreichische Gesundheitskasse festgelegt.
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