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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionistinnen und Pensionisten 2024
Verordnung vom 27.10.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2024 fest, dass fast die gesamte Krankenversicherungsbeitragspflicht der Pensionistinnen und Pensionisten (99,945 %) an die Österreichische Gesundheitskasse geht, während die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau nur 0,054 % erhält.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/27/2025XXVIII
Gesundheit
Sozialversicherung
Finanzierung des Gesundheitswesens

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2024 fest, dass fast die gesamte Krankenversicherungsbeitragspflicht der Pensionistinnen und Pensionisten (99,945 %) an die Österreichische Gesundheitskasse geht, während die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau nur 0,054 % erhält.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Für das Kalenderjahr 2024 wird ein Aufteilungsschlüssel von 99,945 % für die Österreichische Gesundheitskasse festgelegt.
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