Studienbeitragsverordnung – Befreiung ukrainischer Studierender von Studienbeiträgen (Winter 2024/25 bis Winter 2025/26)
Verordnung vom 21.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Februar 2025 befreit ukrainische Studierende für die Semester Winter 2024/25, Sommer 2025 und Winter 2025/26 von Studienbeiträgen und legt fest, dass die Änderung am Tag nach Veröffentlichung (22. Februar 2025) in Kraft tritt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/21/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Februar 2025 befreit ukrainische Studierende für die Semester Winter 2024/25, Sommer 2025 und Winter 2025/26 von Studienbeiträgen und legt fest, dass die Änderung am Tag nach Veröffentlichung (22. Februar 2025) in Kraft tritt.Schwerpunkte
- Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25, das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26 erlassen bzw. rückerstattet.
- Der neue Absatz 7 in § 7 legt fest, dass die geänderte Formulierung von § 4a am Tag nach Kundmachung (22. Februar 2025) wirksam wird.
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