Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker
Verordnung vom 27.10.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechniker fest (790 € bis 1 594 € je nach Lehrjahr) und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts ein. Sie gilt in Österreich ab dem 1. Oktober 2025, wenn kein Kollektivvertrag existiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/27/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechniker fest (790 € bis 1 594 € je nach Lehrjahr) und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts ein. Sie gilt in Österreich ab dem 1. Oktober 2025, wenn kein Kollektivvertrag existiert.Schwerpunkte
- Das Lehrlingseinkommen wird für Veranstaltungstechniker festgelegt: 790 € im 1. Lehrjahr, 1 011,70 € im 2., 1 230,30 € im 3. und 1 594 € im 4. Lehrjahr.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 30. Juni zu zahlen.
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