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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker Verordnung vom 10/27/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/27/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechniker fest (790 € bis 1 594 € je nach Lehrjahr) und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts ein. Sie gilt in Österreich ab dem 1. Oktober 2025, wenn kein Kollektivvertrag existiert.

Schwerpunkte

  • Das Lehrlingseinkommen wird für Veranstaltungstechniker festgelegt: 790 € im 1. Lehrjahr, 1 011,70 € im 2., 1 230,30 € im 3. und 1 594 € im 4. Lehrjahr.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 30. Juni zu zahlen.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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