Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 aktualisiert die Regeln zur Erstellung von Preisindizes für Importe: Sie passt den Titel an, ergänzt Erdgas, aktualisiert die Klassifikation auf ÖNACE 2025, ersetzt veraltete EU‑Verweisungen und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus10/29/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 aktualisiert die Regeln zur Erstellung von Preisindizes für Importe: Sie passt den Titel an, ergänzt Erdgas, aktualisiert die Klassifikation auf ÖNACE 2025, ersetzt veraltete EU‑Verweisungen und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass beide Ministerien – Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie Finanzen – ausdrücklich genannt werden.
- Im ersten Paragraphen wird das Zeichen „;“ durch das Wort „und“ ersetzt, die Ziffern 3 und 4 entfallen und die bisherige Ziffer 5 wird zu „3.“ umbenannt.
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