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Verschärfung der Abwasser‑Emissionsgrenzwerte (Verordnung 2025) Verordnung vom 11/5/2025
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft11/5/2025XXVIII
Abfall
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für Verbrennungs‑ und Produktionsanlagen, führt neue Messparameter ein und legt Übergangsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die AEV Verbrennungsgas um neue Messparameter (z. B. Antimon, Molybdän, TOC) und legt fest, wann diese zu messen sind.
  • Für Anlagen, die Abfallverbrennung betreiben, gelten gestufte Emissionsgrenzwerte (Anlagen A‑C) mit Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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