Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft11/5/2025XXVIII
Abfall
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für Verbrennungs‑ und Produktionsanlagen, führt neue Messparameter ein und legt Übergangsfristen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die AEV Verbrennungsgas um neue Messparameter (z. B. Antimon, Molybdän, TOC) und legt fest, wann diese zu messen sind.
- Für Anlagen, die Abfallverbrennung betreiben, gelten gestufte Emissionsgrenzwerte (Anlagen A‑C) mit Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren.
Dokumente (PDFs)
