Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur11/11/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 erweitert die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013: Ein‑ und Ausflüge in bestimmte Staaten dürfen nur von einer festgelegten Liste österreichischer Flugfelder aus, und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten der Regelung fest.Schwerpunkte
- Ein‑ und Ausflüge in die in § 1 genannten Staaten sind nur von den aufgelisteten Flugfeldern aus zulässig.
- Ein neuer Absatz 5 wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten von § 2 Abs. 1 am Tag nach Kundmachung regelt.
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