<!--[-->Änderung der Luftverkehrsregeln 2014 – Sonderregelungen für Rettungsflüge und Ausrüstungslisten<!--]-->
Änderung der Luftverkehrsregeln 2014 – Sonderregelungen für Rettungsflüge und Ausrüstungslisten
Verordnung vom 11.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 ändert die Luftverkehrsregeln 2014. Sie führt Sonderregelungen für Rettungs‑ und Evakuierungsflüge ein, erlaubt eine flexible Flugplanabgabe per Funk und verlangt bei Nachtflügen ein Nachtsichtgerät, sofern nicht die Leitstelle die Kennzeichnung übernimmt. Außerdem wird die Nutzung von MEL‑ und CDL‑Listen an eine behördliche Genehmigung geknüpft.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur11/11/2025XXVIII
Sicherheit
Luftverkehr
Notfallmanagement

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 ändert die Luftverkehrsregeln 2014. Sie führt Sonderregelungen für Rettungs‑ und Evakuierungsflüge ein, erlaubt eine flexible Flugplanabgabe per Funk und verlangt bei Nachtflügen ein Nachtsichtgerät, sofern nicht die Leitstelle die Kennzeichnung übernimmt. Außerdem wird die Nutzung von MEL‑ und CDL‑Listen an eine behördliche Genehmigung geknüpft.

Schwerpunkte

  • Rettungs‑ und Evakuierungsflüge dürfen den Flugplan per Funk übermitteln, sobald sie ein Gebiet mit entsprechender Funkverbindung überfliegen.
  • Bei Nachtflügen ohne vorherige Flugplanabgabe muss das Flugzeug ein Nachtsichtgerät mitführen und im Notfall benutzen, außer die Leitstelle übernimmt die Nachtkennzeichnung per Fernschaltung.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter - 56

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Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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