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Einrichtung und Regelung des Denkmalbeirates
Verordnung vom 12.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport11/12/2025XXVIII
Kulturpolitik
Denkmalschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.

Schwerpunkte

  • Der Denkmalbeirat wird beim Bundesdenkmalamt eingerichtet und besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 30‑60 Fachmitgliedern.
  • Der Beirat berät das Ministerium und das Bundesdenkmalamt zu allen Fragen des Denkmalschutzes und muss vor der Genehmigung zur Zerstörung eines geschützten Denkmals angehört werden.
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