Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport11/12/2025XXVIII
Kulturpolitik
Denkmalschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.Schwerpunkte
- Der Denkmalbeirat wird beim Bundesdenkmalamt eingerichtet und besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 30‑60 Fachmitgliedern.
- Der Beirat berät das Ministerium und das Bundesdenkmalamt zu allen Fragen des Denkmalschutzes und muss vor der Genehmigung zur Zerstörung eines geschützten Denkmals angehört werden.
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