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Einrichtung und Regelung des Denkmalbeirates Verordnung vom 11/12/2025
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Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport11/12/2025XXVIII
Kulturpolitik
Denkmalschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.

Schwerpunkte

  • Der Denkmalbeirat wird beim Bundesdenkmalamt eingerichtet und besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 30‑60 Fachmitgliedern.
  • Der Beirat berät das Ministerium und das Bundesdenkmalamt zu allen Fragen des Denkmalschutzes und muss vor der Genehmigung zur Zerstörung eines geschützten Denkmals angehört werden.
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